1986 verabschiedete die US-Bundesregierung den Emergency Medical Treatment and Labor Act (EMTALA). Dieses Gesetz verpflichtet jedes Krankenhaus, das Zahlungen von Medicare akzeptiert, jedem Patienten, der zur Behandlung in seine Notaufnahme kommt, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, seinem Rechtsstatus in den Vereinigten Staaten oder seiner Fähigkeit, die Leistungen zu bezahlen, eine Behandlung zukommen zu lassen. EMTALA gilt für Ambulanz- und Krankenhausbehandlung.
EMTALA wurde entwickelt, um das „Patientendumping“ zu bekämpfen, d.h. die Praxis der Verweigerung der Behandlung von Menschen, die nicht in der Lage sind, für Gesundheitsleistungen zu bezahlen. Es garantiert, dass Personen mit unzureichenden Mitteln nicht von der medizinischen Notfallversorgung abgewiesen werden. Die meisten US-Krankenhäuser nehmen an Medicare teil, so dass das Gesetz praktisch alle Krankenhäuser abdeckt.
EMTALA ist im Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act (COBRA) enthalten und fällt unter die Schirmherrschaft des CMS, des Center for Medicare Services.
Rechtliche Pflichten der Krankenhäuser nach dem EMTALA-Gesetz
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- Medizinische Vorsorgeuntersuchungen: Alle Personen, die in einer Notaufnahme eines Krankenhauses ankommen, müssen medizinische Vorsorgeuntersuchungen erhalten, um festzustellen, ob sie sich in einem medizinischen Notfall befinden. Das Gesetz besagt auch, dass diese unabhängig vom Finanz- oder Versicherungsstatus des Patienten durchgeführt werden müssen, und zwar in einer Rangfolge, die nur auf der medizinischen Notwendigkeit basiert. EMTALA verfügt über gesetzliche Definitionen des „medizinischen Notfall-Zustands“ und des Begriffs „stabilisiert“. Ferner besagt das CMS, dass diese Anforderung für jede Einrichtung gilt, die Notfalldienste anbietet, nicht nur für ausgewiesene Notaufnahmen. Wenn bei der medizinischen Vorsorgeuntersuchung festgestellt wird, dass kein medizinischer Notfall vorliegt, sind sie nicht verpflichtet, weitere Behandlungen durchzuführen.
- Stabilisieren oder Verlegen: Liegt ein medizinischer Notfall vor, muss der Zustand des Patienten behandelt werden, um ihn zu stabilisieren oder in eine geeignete Einrichtung zu verlegen. Die Notaufnahme kann einen Patienten mit einem Zustand, der sich voraussichtlich weiter verschlechtern wird, nicht einfach nach Hause schicken. Der Patient muss über jede Verlegung informiert werden und seine Zustimmung geben. Ein Patient, der in einem instabilen Zustand nach Hause geschickt wird oder in ein Krankenhaus geschickt wird, das nicht über die Einrichtungen zur Behandlung seines Zustands verfügt, könnte im Rahmen der EMTALA einen Rechtsbehelf einlegen.
- Krankenhäuser sind verpflichtet, Verlegungen für spezialisierte Dienste vorzunehmen: Damit wird der Praxis des Reverse-Dumping entgegengewirkt, bei dem Krankenhäuser mit spezialisierten Einheiten, wie z.B. einer Verbrennungsstation, nur zahlungsfähige Patienten aufnehmen. Unter EMTALA müssen sie jede geeignete Verlegung vornehmen. Das Gesetz gibt ihnen jedoch eine Ausweichklausel. Sie müssen die Verlegung akzeptieren, wenn sie die Kapazität dazu haben. Wenn sie keine offenen Betten haben oder sich bereits auf der Umleitung mit einem Krankenwagen befinden, müssen sie sich nicht verlegen lassen. Wenn sie jedoch einem Krankenhaus, das eine Verlegung beantragt, mitteilen, dass sie voll sind, der Patient aber trotzdem zu ihnen geschickt wird (Dumping), müssen sie den Patienten behandeln, wenn er ankommt. Sie können das einliefernde Krankenhaus später wegen eines EMTALA-Verstoßes anzeigen.
EMTALA bietet keine kostenlose Versorgung an
Zwar sind Krankenhäuser verpflichtet, Patienten im Rahmen von EMTALA zu untersuchen und zu behandeln, doch sind ihre Leistungen nicht kostenlos. Sie können dem Patienten Rechnungen stellen und ihn wegen unbezahlter Rechnungen verklagen. Sie müssen nach der Entlassung keine ambulante Versorgung anbieten, aber sie müssen sie an Kliniken und Programme überweisen, die sie zu reduzierten Kosten oder kostenlos anbieten können. Krankenhäuser können sich nicht weigern, Patienten, die sich unter EMTALA vorstellen, zu behandeln, die ihnen bereits Geld schulden.